Entscheide zu Art. 138 Abs. 1 ZPO
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- VGer ZH VB.2025.00406Ein irrtümlich angenommener Gerichtsferienaufschub im Rekursverfahren stellt eine grobe Nachlässigkeit der anwaltlichen Vertretung dar; eine Fristwiederherstellung nach § 12 VRG ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Versäumnis der Rechtsvertreterin wird den Beschwerdeführenden zugerechnet, auch wenn dies einen Rechtsverlust bedeutet.
- VGer ZH VB.2025.00113Wird eine als Gerichtsurkunde versandte Präsidialverfügung wegen Nichtabholung nicht zugestellt, gilt die Zustellung aufgrund des vorbestehenden Prozessrechtsverhältnisses am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als erfolgt (Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Leistet der Beschwerdeführer den gerichtlich angesetzten…
- VGer ZH VB.2024.00459Im Widerrufsverfahren entsteht ein Prozessrechtsverhältnis erst mit der formellen Gehörswahrung betreffend den Bewilligungswiderruf, nicht bereits mit der Aufforderung zur Unterlageneinreichung oder blossen Hinweisen auf die Prüfung der Anwesenheitsrechte; ein ausschliesslich an einen von zwei betroffenen Ehegatten adressiertes…
- VGer ZH VB.2023.00617Entspricht eine Rekursschrift den Anforderungen der Schriftlichkeit nicht, muss der Rekurrent innert der nach § 23 Abs. 2 VRG angesetzten, nicht erstreckbaren Nachfrist den Mangel beheben; unterlässt er dies, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO tritt auch dann ein, wenn der Empfänger…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.