Entscheide zu Art. 137 PBG
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- VGer SG B 2023/23Ein unvollständiges Baugesuch kann nicht bewilligt werden, wenn essentielle Unterlagen wie ein detaillierter Tragsicherheitsnachweis fehlen. Nachreichungen im Beschwerdeverfahren sind nur zulässig, wenn sie den Streitgegenstand nicht erweitern oder qualitativ verändern.
- VGer SG B 2022/132Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn die sicherheitspolizeilichen Anforderungen (insbesondere Statik) nicht erfüllt sind und die Mängel eine wesentliche Projektänderung erfordern, die nicht auflageweise geheilt werden kann.
- VGer SG B 2021/49Eine Zwischennutzung als provisorischer Parkplatz kann befristet bewilligt werden, wenn die Baugesuchsunterlagen trotz zeitlicher Unbestimmtheit durch behördliche Befristung präzisiert werden und die umweltrechtlichen Anforderungen (Lärm, Luftreinhaltung) eingehalten sind.
- VGer SG B 2020/244Ein Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.
- VGer SG B 2020/171Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.