Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 136 Abs. 2 lit. b PBG

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Entscheide zu Art. 136 Abs. 2 lit. b PBG

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  1. VGer SG B 2023/17315.12.2023 · AbgewiesenEine ohne bauliche Massnahmen erfolgende Umnutzung einer bereits bewilligten Fläche als Abstellfläche für Personenwagen ist nicht bewilligungspflichtig, wenn sie der zonenkonformen Nutzung entspricht und sich auf Umwelt und Planung nur geringfügig auswirkt.
  2. VGer SG B 2016/22405.12.2018 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch ist nach dem Dispositionsprinzip auf den beantragten Gegenstand zu beschränken; die Baubewilligungsbehörde darf nicht über eine Nutzung entscheiden, die nicht beantragt wurde. Ein ordentliches Baubewilligungsverfahren ist durchzuführen, wenn die Rechtslage nicht klar ist oder Nachbarn betroffen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.