Bestimmung · 8 Entscheide

Art. 136 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu Art. 136 Abs. 1 PBG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer SG B 2025/17115.04.2026 · AbgewiesenDer Ersatz einer Geschossdecke zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus unterliegt der Baubewilligungspflicht, wenn er nicht als geringfügige Änderung im Sinne von Art. 136 Abs. 2 PBG gilt. Bei Umbauten an massgeblichen Trennbauteilen sind die Anforderungen des Lärmschutzes (Art. 21 USG, Art. 32 LSV, SIA-Norm 181) einzuhalten.
  2. VGer SG B 2025/3815.01.2026 · AbgewiesenEine Stützmauer, die nie formell bewilligt wurde, kann nicht im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie (Art. 109 PBG) angepasst werden. Änderungen an einer nicht bewilligten Stützmauer unterliegen der Baubewilligungspflicht, und eine Teilbewilligung ist bei räumlich zusammenhängenden Vorhaben unzulässig.
  3. VGer SG B 2023/1117.08.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Anwendung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkanlagen gilt nach Anhang 1 Ziff. 62 Abs. 5bis NISV zwar nicht als bauliche Änderung, unterliegt aber kantonalem Recht der Baubewilligungspflicht, wenn ein öffentliches oder Nachbarinteresse an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Eine bundesrechtliche Fiktion…
  4. VGer SG B 2022/13217.11.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung darf nicht erteilt werden, wenn die sicherheitspolizeilichen Anforderungen (insbesondere Statik) nicht erfüllt sind und die Mängel eine wesentliche Projektänderung erfordern, die nicht auflageweise geheilt werden kann.
  5. VGer SG B 2021/25927.01.2022 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligungspflicht von Sanierungsarbeiten an einer Gewerbebaute in einer Wohnzone ist nach Art. 22 Abs. 1 RPG und Art. 136 Abs. 1 PBG zu beurteilen; mündliche behördliche Auskünfte begründen keinen Vertrauensschutz, wenn die Bauherrschaft bereits vor der Auskunft Dispositionen getroffen hat. Aufsichtsrechtliche Baueinstellungen…
  6. VGer SG B 2020/25323.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.
  7. VGer SG B 2020/21121.05.2021 · AbgewiesenEin Wiedererwägungsgesuch ist unzulässig, wenn die behauptete Änderung der Sachlage durch eigenmächtige, baubewilligungspflichtige Umbauten herbeigeführt wurde, die rechtsmissbräuchlich sind. Die Vorinstanz darf in einem solchen Fall auf das Gesuch nicht eintreten.
  8. VGer SG B 2020/6528.04.2021 · GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.