Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 135 PBG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
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Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 135 PBG

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  1. VGer SG B 2023/25801.07.2024 · NichteintretenEine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.
  2. VGer SG B 2023/2326.10.2023 · Teilweise gutgeheissenEin unvollständiges Baugesuch kann nicht bewilligt werden, wenn essentielle Unterlagen wie ein detaillierter Tragsicherheitsnachweis fehlen. Nachreichungen im Beschwerdeverfahren sind nur zulässig, wenn sie den Streitgegenstand nicht erweitern oder qualitativ verändern.
  3. VGer SG B 2020/22427.05.2021 · GutgeheissenDie zuständige Behörde ist verpflichtet, gegen gesetzeswidrige bauliche Zustände von Amtes wegen vorzugehen und ein nachträgliches Baubewilligungs- oder Wiederherstellungsverfahren einzuleiten. Ein Verzicht auf die Einleitung eines solchen Verfahrens mit dem Argument der Verhältnismässigkeit ist unzulässig.
  4. VGer SG B 2020/6528.04.2021 · GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.
  5. VGer SG B 2020/4205.09.2020 · AbgewiesenDas Verunstaltungsverbot nach Art. 99 Abs. 1 PBG ist eigenständig zu prüfen, kann aber nur greifen, wenn das Bauvorhaben nach allgemeiner Anschauung als qualifiziert unschön gilt. Die Vorinstanz überschreitet ihre Kognitionsbefugnis nicht, wenn sie die gemeindliche Würdigung als nicht vertretbar erachtet.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.