Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 135 Abs. 1 StG

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Entscheide zu Art. 135 Abs. 1 StG

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  1. VRK SG I/1-2025/11605.02.2026 · AbgewiesenDie Einbringung eines Grundstücks in eine vom Veräusserer mehrheitlich beherrschte Aktiengesellschaft zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis (verdeckte Kapitaleinlage) löst Grundstückgewinnsteuer auf dem gesamten Differenzbetrag aus und schliesst einen Steueraufschub aus, da der Wertzuwachs andernfalls dem Anwendungsbereich der…
  2. VRK SG II/2-2024/1512.05.2025 · AbgewiesenEine Neuschätzung des amtlichen Grundstückverkehrswerts vor Ablauf des ordentlichen 10-Jahresturnus ist zulässig, wenn der festgestellte Verkehrswert die letzte Schätzung um mehr als 25% und mindestens Fr. 100'000.– übersteigt; dies gilt namentlich dann, wenn die Steuerbehörde den Erlös für die Grundstückgewinnsteuerveranlagung beweisen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.