Entscheide zu Art. 133 PBG
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- VGer SG B 2022/56Die politische Gemeinde ist mangels Beschwerdebefugnis nicht berechtigt, gegen einen Entscheid zu rekurrieren, der sie zur Verfahrenskoordination mit kantonalen Stellen verpflichtet, wenn sie nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen oder in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betroffen ist.
- VGer SG B 2020/84Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Vorinstanz den Anspruch auf rechtliches Gehör durch eine zu kurz bemessene Notfrist verletzt hat, heilt diesen Mangel aber nachträglich. Mangels formeller Beschwer (keine Einsprache gegen das Baugesuch) und fehlender Legitimation wird auf die Beschwerde im Übrigen nicht eingetreten.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.