Entscheide zu Art. 132 Abs. 1 lit. a StG
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- VRK SG I/1-2025/116Die Einbringung eines Grundstücks in eine vom Veräusserer mehrheitlich beherrschte Aktiengesellschaft zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis (verdeckte Kapitaleinlage) löst Grundstückgewinnsteuer auf dem gesamten Differenzbetrag aus und schliesst einen Steueraufschub aus, da der Wertzuwachs andernfalls dem Anwendungsbereich der…
- VGer SG B 2023/245Bei der Bemessung der Grundstückgewinnsteuer ist ein im Rahmen eines Erbgangs unentgeltlich erworbener Grundstücksanteil nicht als anrechenbarer Erwerbspreis zu berücksichtigen, sondern der latente Steueraufschub wird bei der späteren Veräusserung realisiert. Renovationskosten, die weder hinreichend belegt noch von bei der…
- VRK SG I/1-2021/221Eine latente Grundstückgewinnsteuer, die aufgrund eines Steueraufschubs noch nicht entstanden ist, stellt lediglich eine voraussehbare, anwartschaftliche Schuld dar und kann nicht als nachgewiesene Schuld vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.