Entscheide zu Art. 13 BZO
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- BGer 1C_482/2016Die Auslegung kommunaler Bauvorschriften (hier Art. 13 BZO) unterliegt einem Beurteilungsspielraum der Gemeindebehörden, der von kantonalen Instanzen nur auf Vertretbarkeit zu prüfen ist. Stützmauern für eine Zufahrt im Gartenbereich können als vertretbar eingestuft werden, wenn sie für die Erschliessung unerlässlich sind und die gute…
- BGer 1C_463/2015Die Auslegung von Art. 17 BZO (Stadt Zürich), wonach für besondere Gebäude mit einer Überbauungsziffer von maximal 5 % die Überschreitung der gemäss Art. 13 BZO vorgeschriebenen Überbauungsziffer auch dann zulässig ist, wenn ein bestehendes Hauptgebäude diese bereits überschreitet, ist willkürfrei und mit übergeordnetem kantonalem Recht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.