Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 13 BO

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Entscheide zu Art. 13 BO

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  1. VGer SG B 2022/16906.07.2023 · AbgewiesenDie maximal zulässige Gebäudelänge nach kommunaler Bauordnung wird überschritten, wenn seitliche Treppenaufgänge und Laubengänge als Teil der Baute oder bauliche Anlage zu berücksichtigen sind. Die Rekurslegitimation von Nachbarn ist bei räumlicher Nähe und Sichtverbindung gegeben.
  2. VGer SG B 2022/9516.11.2022 · AbgewiesenArt. 51bis BO (Wohnzone mit besonderen Anforderungen) gilt ausschliesslich für Mehrfamilienhäuser (Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten) und nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, selbst wenn diese die Regelbauweise ausschöpfen oder Büroräumlichkeiten enthalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.