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Art. 13 Abs. 2 NAPR

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Entscheide zu Art. 13 Abs. 2 NAPR

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  1. BGer 1C_68/202107.12.2021 · AbgewiesenDie Anwendung von Art. 13 Abs. 2 NAPR (Fakultativklausel für Grundstücke in mehreren Zonen) ist keine Pflicht, sondern eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Eine systematische Anwendung der günstigeren Zonenbestimmungen ohne objektive Gründe ist unzulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.