Entscheide zu Art. 13 Abs. 1 BZO
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- BRG ZH BRGE I Nrn. 0170-0175/2021Die Aufstockung baurechtswidriger Gebäude kann nur bewilligt werden, wenn keine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften entsteht oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Eine generelle Praxis, Gebäudehöhenüberschreitungen bis zu einem halben Bruttogeschoss als nicht weitergehend zu qualifizieren, widerspricht der…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0106/2019Bei der Bemessung des Geldausgleichs für ein Wenderecht im Quartierplanverfahren sind die aktuellen Marktverhältnisse zu berücksichtigen, wobei ein weites Ermessen der Gemeindebehörden besteht. Eine schematische Anwendung veralteter Grundlagen ist unzulässig, doch muss eine Einzelbetrachtung aller Umstände erfolgen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.