Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 128 Abs. 1 BauG

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Entscheide zu Art. 128 Abs. 1 BauG

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  1. VGer BE 100 2024 27507.07.2026 · AbgewiesenEine Zonenplanänderung, die auf privatem Grund eine Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) und damit Enteignungsrecht begründet, erfordert eine umfassende raumplanungs- und grundrechtliche Interessenabwägung, welche die privaten Eigentumsinteressen rechtsgenüglich einbezieht; eine auf die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen fokussierte…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.