Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 12 EMRK

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
60 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 12 EMRK

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2025.0074721.04.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die zivilrechtlich erforderlichen Dokumente vorliegen, keine Scheinehe erstellt ist und nach der Eheschliessung ein Anspruch auf Aufenthalt besteht. Lässt die Aktenlage keine abschliessende Beurteilung zu, ist die Sache zur Sachverhaltsabklärung an die…
  2. VGer ZH VB.2025.0065819.12.2025 · GutgeheissenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die Indizien für eine Scheinehe nicht klar und konkret genug sind, um im Rahmen einer summarischen Beurteilung auf rechtsmissbräuchliches Verhalten schliessen zu können. Ein blosser Scheineheverdacht genügt nicht zur Verweigerung der Bewilligung.
  3. VGer ZH VB.2024.0060025.09.2025 · AbgewiesenEin weggewiesener Asylbewerber kann aus einer nicht hinreichend belegten Konkubinatsbeziehung mit einer Schweizerin sowie aus einer seit Mitte 2022 nicht mehr gelebten Vater-Kind-Beziehung keinen Aufenthaltsanspruch nach Art. 8 EMRK ableiten. Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe setzt voraus, dass mit dem Eheschluss…
  4. VGer ZH VB.2025.0013228.05.2025 · AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat setzt voraus, dass beide Verlobten über ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen; fehlt dieses beim Verlobten, fällt die Erteilung bereits deshalb ausser Betracht. Zudem ist die Bewilligung zu verweigern, wenn zahlreiche Indizien auf eine Scheinehe hindeuten.
  5. VGer ZH VB.2024.0077026.02.2025 · AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn erhebliche Indizien für eine Scheinehe vorliegen und die Zulassungsvoraussetzungen nach der Heirat nicht offensichtlich erfüllt wären. Die Beweislast für eine echte Beziehung liegt beim Gesuchsteller.
  6. VGer ZH VB.2024.0067918.12.2024 · GutgeheissenEin hängiges zivilrechtliches Ehevorbereitungsverfahren ist keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung, sofern der Ehewille anderweitig hinreichend nachgewiesen ist und der Eheschluss in absehbarer Zeit erwartet werden kann. Das Migrationsamt verletzt das rechtliche Gehör, wenn…
  7. VGer ZH VB.2024.0053706.11.2024 · AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn die zivilrechtlich erforderlichen Dokumente nicht in absehbarer Zeit beschafft werden können und Indizien auf eine geplante Scheinehe hinweisen. Der Antragsteller hat den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und allfällige Scheineheermittlungen im Ausland…
  8. VGer ZH VB.2024.0023112.09.2024 · GutgeheissenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu erteilen, wenn keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen; im Zweifelsfall überwiegt das Recht auf Ehe. Entscheidend ist allein der Ehewille der Verlobten, nicht deren Motive oder die Qualität ihrer Beziehung.
  9. VGer ZH VB.2023.0058529.02.2024 · Teilweise gutgeheissenEinem rechtskräftig weggewiesenen Asylsuchenden ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung zu erteilen, wenn im Rahmen der summarischen Prüfung keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen und mit dem Eheschluss in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Fehlen ausländische Strafurteile, die einen Widerrufsgrund…
  10. VGer ZH VB.2023.0051808.02.2024 · GutgeheissenEiner rechtskräftig weggewiesenen Asylsuchenden ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung zu erteilen, wenn keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen, der künftige Aufenthaltsanspruch nach Heirat offensichtlich erscheint und der Eheschluss absehbar ist. Im Zweifelsfall ist die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.