Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 12 BauR

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Entscheide zu Art. 12 BauR

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  1. VGer SG B 2018/11730.11.2018 · AbgewiesenEin Kreuzgiebel ist unter dem alten BauG (SG) als Vollgeschoss zu qualifizieren und unterliegt damit den Längen- und Flächenbeschränkungen für Dachaufbauten nach Art. 20 Abs. 2 BauR. Die Vorinstanz durfte sich auf die Begründung der Geschossigkeitsfrage beschränken, ohne alle Rügen der Beschwerdegegner zu behandeln.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.