Entscheide zu Art. 12 Abs. 1 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2022/182Ein Trampolin in einem Wohngebiet kann als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG gelten, deren Lärmemissionen nach Art. 15 USG zu beurteilen sind. Die Vollzugsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob lärmschutzrechtliche Massnahmen an der Quelle (z. B. Versetzung, Nutzungszeiten) notwendig sind.
- VGer SG B 2020/241Eine Umnutzung eines Mehrfamilienhauses in einer Wohnzone zu sexgewerblichen Zwecken ist abstrakt als zonenwidrig zu qualifizieren, da sie keinen positiven, funktionalen Zusammenhang mit dem Zonenzweck (ruhige und gesunde Wohnverhältnisse) aufweist, selbst wenn konkrete Immissionen nicht überschritten werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.