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Art. 12 Abs. 1 lit. b GSchV

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Entscheide zu Art. 12 Abs. 1 lit. b GSchV

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  1. VGer AG WBE.2023.3814.12.2023 · AbgewiesenDer Anschluss einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation ist gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG zumutbar, wenn die vom Eigentümer tatsächlich zu tragenden Kosten (nach Abzug der gemeindlichen Kostenbeteiligung) den Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro Einwohnergleichwert nicht übersteigen.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.