Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 118 Abs. 1 BauR Küssnacht

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Entscheide zu Art. 118 Abs. 1 BauR Küssnacht

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  1. VGer SZ III 2024 8123.05.2025 · AbgewiesenEine entgegen der bewilligten Projektänderung erstellte Stützmauer, die den Grenzabstand unterschreitet und innerhalb des Gewässerabstands liegt, ist nachträglich nicht bewilligungsfähig; mangels gesetzlicher Ausnahmegründe ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.