Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF

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2
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Entscheide zu Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF

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  1. BGer 1C_76/202005.02.2021 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Vorhaben in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die planungsrechtlichen Vorgaben (insb. ISOS-Schutz) eingehalten und die formellen Verfahrensrechte gewahrt sind. Eine fehlende Vorabstellung der CCL kann im kantonalen Beschwerdeverfahren geheilt werden.
  2. BGer 1C_461/201916.03.2020 · GutgeheissenDie kantonale Instanz hat ihre Motivationspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF) verletzt, indem sie die Einordnung des Garagenprojekts als Abhängigkeit und die Einhaltung der Abstandsvorschriften (Art. 36, 41, 73 RPA) widersprüchlich begründet hat.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.