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Art. 111 Abs. 2 BauG/AR

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Entscheide zu Art. 111 Abs. 2 BauG/AR

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  1. BGer 1C_429/202310.10.2024 · AbgewiesenDie Unterschutzstellung eines im ISOS inventarisierten Gebäudes durch kantonale Behörden stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn das Gebäude Teil einer Bahninfrastruktur ist. Die Rekurslegitimation von Heimatschutzverbänden nach kantonalem Recht beschränkt sich auf Planerlasse, nicht auf Einzelverfügungen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.