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Art. 110 ff. BGG

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Entscheide zu Art. 110 ff. BGG

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  1. BGer 1C_550/202424.10.2025 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.