Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 110 Abs. 2 VRPG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 110 Abs. 2 VRPG

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  1. VGer BE 100 2024 27113.03.2025 · Teilweise gutgeheissenVerursacht eine Behörde durch verfrühte Einleitung des Schriftenwechsels vor Bereinigung der Prozessvoraussetzungen unnötige Parteikosten, darf sie diese nicht der beschwerdeführenden Partei auferlegen; dies stellt einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 108 Abs. 3 VRPG dar, der die Auflage der Kosten an das Gemeinwesen gebietet.
  2. VGer BE 100 2022 31331.01.2022 · AbgewiesenBei Gegenstandslosigkeit eines Beschwerdeverfahrens ohne Zutun einer Partei sind die Kosten nach den summarisch abgeschätzten Prozessaussichten zu verteilen; verzichtet die Gemeinde angesichts eines hängigen nachträglichen Bewilligungsverfahrens und einer als zonenkonform eingestuften Nutzung verhältnismässigerweise auf ein sofortiges…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.