Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 11 WVG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 11 WVG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2023 17508.05.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Anschlussgebühr für Wasser und Abwasser ist nach den installierten Belastungswerten (BW) gemäss SVGW-Richtlinie W3 (Fassung 2000, statischer Verweis) zu berechnen; Sonderinstallationen wie Bierdusche, Augendusche und Löschposten sind den einschlägigen Armaturentypen nachvollziehbar zuzuordnen und dürfen nicht ohne Begründung mit 5…
  2. VGer BE 100 2022 16631.10.2023 · Teilweise gutgeheissenDie Bemessung einer einmaligen Löschgebühr für ein Gewächshaus ausschliesslich anhand des umbauten Raumes verletzt das Äquivalenzprinzip, wenn die kommunale Regelung keine Degression des Gebührensatzes vorsieht und die Besonderheiten des Gebäudes (grosses ungenutztes Volumen, geringes Brandrisiko) unberücksichtigt lässt. Für…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.