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Art. 11 NHG

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Entscheide zu Art. 11 NHG

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  1. BVGer A-1187/201129.03.2012 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landesverteidigung und Natur-/Landschaftsschutz (BLN-Objekte, Jagdbanngebiet) erfordert bei Bundesaufgaben gemäss Art. 2 NHG die Einholung eines ENHK-Gutachtens und eine vollständige Sachverhaltsermittlung. Fehlende Abklärungen führen zur Aufhebung der Verfügung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.