Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 11 NAPR

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 11 NAPR

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  1. BGer 1C_90/202612.02.2026 · NichteintretenEin ungenügend begründeter Rekurs, der sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt, ist unzulässig und wird nicht in der Sache geprüft.
  2. BGer 1C_274/201601.06.2017 · AbgewiesenEine Plattform mit einer Höhe von 4,38 m kann nicht als accessorische Bauweise nach Art. 11 Abs. 1 NAPR Gambarogno qualifiziert werden, da sie die zulässige Höhe überschreitet und nicht als Parkplatz genutzt werden darf. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 67 Abs. 1 LST ist nicht gerechtfertigt, da keine aussergewöhnliche Situation…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.