Entscheide zu Art. 11 NAPR
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_90/2026Ein ungenügend begründeter Rekurs, der sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt, ist unzulässig und wird nicht in der Sache geprüft.
- BGer 1C_274/2016Eine Plattform mit einer Höhe von 4,38 m kann nicht als accessorische Bauweise nach Art. 11 Abs. 1 NAPR Gambarogno qualifiziert werden, da sie die zulässige Höhe überschreitet und nicht als Parkplatz genutzt werden darf. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 67 Abs. 1 LST ist nicht gerechtfertigt, da keine aussergewöhnliche Situation…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.