Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 11 Abs. II lit. c NISV

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Entscheide zu Art. 11 Abs. II lit. c NISV

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  1. VGer ZH VB.2025.0032125.06.2026 · AbgewiesenDas Standortdatenblatt einer Mobilfunkanlage muss die Strahlungsangaben an den drei stärksten OMEN korrekt ausweisen; bei Fenstern und Oblichtern müssen Beschwerdeführende konkret darlegen, dass die Strahlung auf der massgeblichen Messhöhe eindringt; bei mehrschichtigen Wänden gilt das Material mit dem niedrigsten Dämpfungswert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.