Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 11 Abs. 7 BZO

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Entscheide zu Art. 11 Abs. 7 BZO

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  1. VGer ZH VB.2024.0056316.04.2026 · AbgewiesenArt. 10 BZO («Zusätzliche Neubauten») gelangt nicht zur Anwendung, wenn sämtliche Bestandesbauten abgebrochen und drei Grundstücke vollständig neu überbaut werden; das Tatbestandsmerkmal «zusätzlich» setzt voraus, dass bestehende Gebäude stehen bleiben. In der Kernzone sind die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.