Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 lit. c Ziff. 2 NISV
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- VGer ZH VB.2024.00579Ist die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…
- KGer LU 7H 21 97Die Aufnahme eines neuen Ortes mit empfindlicher Nutzung (OMEN) in das Standortdatenblatt einer Mobilfunkanlage während des Einspracheverfahrens stellt eine wesentliche Änderung dar, die eine erneute Publikation nach § 202 Abs. 2 PBG (LU) erfordert. Weil das öffentlich aufgelegte Standortdatenblatt die drei höchstbelasteten OMEN nicht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.