Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0127/2024Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Anschlusspflicht ausserhalb der Bauzone nach Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG sind die Anschlusskosten für jede Liegenschaft getrennt zu berechnen und es sind neben den Erstellungskosten auch die Kosten für die Ausserbetriebsetzung einer bestehenden Kleinkläranlage einzubeziehen. Sind die…
- VGer AG WBE.2023.38Der Anschluss einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation ist gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG zumutbar, wenn die vom Eigentümer tatsächlich zu tragenden Kosten (nach Abzug der gemeindlichen Kostenbeteiligung) den Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro Einwohnergleichwert nicht übersteigen.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.