Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 11 Abs. 2 lit. b GSchG

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Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 lit. b GSchG

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  1. VGer AG WBE.2017.21828.08.2017 · Teilweise gutgeheissenEin Vollstreckungsentscheid wird aufgehoben, wenn ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederwägung des Sachentscheids wegen wesentlich veränderter Verhältnisse besteht; dieser Anspruch, der sich aus Art. 29 BV ergibt, steht der Vollstreckbarkeit entgegen. Wurde in der Vollstreckungsverfügung zugleich auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.