Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 11 Abs. 1 NAPR Bellinzona/Claro

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Entscheide zu Art. 11 Abs. 1 NAPR Bellinzona/Claro

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  1. VGer TI 52.2023.39627.09.2023 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn das projektierte hangseitige Stützmauersystem die kommunalen Abstandsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 NAPR) verletzt und die hierfür erteilte Ausnahme rechtswidrig ist, weil eine Hangneigung von 9–10% keine aussergewöhnliche Situation im Sinne von Art. 47 NAPR begründet. Der Mangel ist nicht durch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.