Entscheide zu Art. 11 Abs. 1 GSchG
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- BRG ZH BRK: 2022-20Ein Naturpool erzeugt kein «verschmutztes Abwasser» im Sinne von Art. 4 lit. f GSchG, weshalb für ihn keine Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation besteht und das Kreisschreiben der Baudirektion von 2001 über Schwimmbäder nicht einschlägig ist.
- VGer ZH VB.2014.00385Die Frage des Kanalisationsanschlusses anlässlich einer Baubewilligung für ein Gartenhaus betrifft den Gewässerschutz; die Auferlegung von Wasseranschlussgebühren als Kausalabgabe setzt einen abgabepflichtigen Wasseranschluss voraus, der näher zu prüfen ist. Soweit der Sachverhalt zur Bauwasserabgabe nicht genügend erstellt ist, ist die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.