Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 11 Abs. 1, 2 und 3 USG

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Entscheide zu Art. 11 Abs. 1, 2 und 3 USG

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  1. BGer 1C_686/202109.01.2023 · AbgewiesenDie Interessen an der Vermeidung erheblicher Lichtreflexionen (Art. 11 Abs. 2 USG) überwiegen das Interesse des Anlagenbetreibers an der unveränderten Beibehaltung der Photovoltaikanlage, sofern technisch und wirtschaftlich tragbare Massnahmen zur Emissionsbegrenzung (hier: Aufständerung) verfügbar sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.