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Art. 11, 15, 23 USG

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Entscheide zu Art. 11, 15, 23 USG

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  1. BGer 1C_521/201509.08.2016 · AbgewiesenEine Kinderkrippe in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4bis BZO (Stadt Zürich) zonenkonform, auch ohne Nachweis eines quartierbezogenen Bedarfs. Kinderlärm in Wohnzonen ist grundsätzlich zu dulden, sofern er geringfügig bleibt und kontrollierbar ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.