Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 109 Abs. 2 lit. a LTF

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 109 Abs. 2 lit. a LTF

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_229/202514.05.2025 · AbgewiesenDie Qualität für ein Rechtsmittel gegen eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone bemisst sich nach Art. 89 Abs. 1 LTF und setzt einen persönlichen, konkreten und schutzwürdigen Interessenverletzung voraus; die blosse Distanz zum Vorhaben rechtfertigt für sich allein keine Beschwerdelegitimation.
  2. BGer 1C_303/202424.05.2024 · AbgewiesenDie Qualität für Recourir setzt einen direkten, konkreten und besonders intensiven Betroffensein voraus; die blosse Nähe zum Vorhaben oder die Verteidigung allgemeiner Interessen genügt nicht.
  3. BGer 1C_77/202413.02.2024 · NichteintretenEin Entscheid über die Rückweisung eines Baubewilligungsverfahrens zur Ergänzung der Abklärung von Biotopschutz, Baumfällungen und Kompensationsmassnahmen ist als incidenter Entscheid nicht sofort anfechtbar, wenn die Vorinstanz noch über ausreichende Entscheidungsfreiheit verfügt.
  4. BGer 1C_392/201810.04.2019 · AbgewiesenEin Schreiben der Gemeinde, das die Aufnahme eines Projekts zur öffentlichen Auflage in Abweichung von einer Regelung ankündigt, stellt keine verbindliche Zusage für die spätere Bewilligung dar. Eine Praxis der positiven Vorwegnahme von Planungsänderungen muss konkret nachgewiesen werden, um sich auf Gleichbehandlung berufen zu können.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.