Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 108 Abs. 3 VRPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
40 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 108 Abs. 3 VRPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2026 27827.08.2026 · Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung der Beschwerde von C. und Rückweisung der Sache an die Einwohnergemeinde Biel regelt das Verwaltungsgericht die Kosten- und Entschädigungsfolgen neu; die Baugemeinschaft als obsiegende Partei im Ursprungsverfahren wird kosten- und entschädigungspflichtig.
  2. VGer BE 100 2026 26525.08.2026 · Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…
  3. VGer BE 100 2024 27113.03.2025 · Teilweise gutgeheissenVerursacht eine Behörde durch verfrühte Einleitung des Schriftenwechsels vor Bereinigung der Prozessvoraussetzungen unnötige Parteikosten, darf sie diese nicht der beschwerdeführenden Partei auferlegen; dies stellt einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 108 Abs. 3 VRPG dar, der die Auflage der Kosten an das Gemeinwesen gebietet.
  4. VGer BE 100 2019 2026.07.2019 · GutgeheissenFehlt es von Anfang an am klaren Beschwerdewillen, kann dieser nicht aus dem passiven Verhalten der betroffenen Person im weiteren Verfahren hergeleitet werden; die Kostenpflicht als unterliegende Partei setzt eine eindeutige Beschwerdeführung voraus.
  5. VGer BE 100 2017 34114.11.2017 · Besonderer AusgangEin aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich kann durch das Verwaltungsgericht genehmigt und in die Baubewilligung integriert werden, sofern die zuständige Baubewilligungsbehörde zustimmt; privatrechtliche Abreden sowie Kostenliquidationen zulasten unbeteiligter Dritter (insb. Kanton als Träger der unentgeltlichen Rechtspflege) sind…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.