Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 108 Abs. 2 VRPG

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Entscheide zu Art. 108 Abs. 2 VRPG

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  1. VGer BE 100 2026 26525.08.2026 · Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…
  2. VGer BE 100 2023 32907.08.2024 · RückweisungDie Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.