Bestimmung · 10 Entscheide

Art. 108 Abs. 1 VRPG

10 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
10
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
20 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 108 Abs. 1 VRPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2026 27827.08.2026 · Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung der Beschwerde von C. und Rückweisung der Sache an die Einwohnergemeinde Biel regelt das Verwaltungsgericht die Kosten- und Entschädigungsfolgen neu; die Baugemeinschaft als obsiegende Partei im Ursprungsverfahren wird kosten- und entschädigungspflichtig.
  2. VGer BE 100 2026 26525.08.2026 · Besonderer AusgangNach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…
  3. VGer BE 100 2026 22512.08.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Haltestelle und zur Erschliessung über privaten Grund liegen ausserhalb dieses Streitgegenstands und durften von der Vorinstanz zu Recht nicht behandelt werden.
  4. VGer BE 100 2024 27113.03.2025 · Teilweise gutgeheissenVerursacht eine Behörde durch verfrühte Einleitung des Schriftenwechsels vor Bereinigung der Prozessvoraussetzungen unnötige Parteikosten, darf sie diese nicht der beschwerdeführenden Partei auferlegen; dies stellt einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 108 Abs. 3 VRPG dar, der die Auflage der Kosten an das Gemeinwesen gebietet.
  5. VGer BE 100 2023 32907.08.2024 · RückweisungDie Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.
  6. VGer BE 100 2022 30520.10.2022 · AbgewiesenEin Gesuch um Berichtigung oder Erläuterung nach Art. 100 VRPG ist abzuweisen, wenn es in der Sache auf eine inhaltliche Änderung des Entscheids abzielt; für materielle Korrekturen steht allein der ordentliche Beschwerdeweg offen.
  7. VGer BE 100 2023 20128.09.2020 · NichteintretenEin Rückweisungsentscheid der BVD im Baubewilligungsverfahren ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder die Voraussetzungen von Art. 61 Abs. 3 Bst. b VRPG gegeben sind. Das vorläufige Bestehen eines formell rechtswidrigen Zustands im…
  8. VGer BE 100 2019 2026.07.2019 · GutgeheissenFehlt es von Anfang an am klaren Beschwerdewillen, kann dieser nicht aus dem passiven Verhalten der betroffenen Person im weiteren Verfahren hergeleitet werden; die Kostenpflicht als unterliegende Partei setzt eine eindeutige Beschwerdeführung voraus.
  9. VGer BE 100 2017 34114.11.2017 · Besonderer AusgangEin aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich kann durch das Verwaltungsgericht genehmigt und in die Baubewilligung integriert werden, sofern die zuständige Baubewilligungsbehörde zustimmt; privatrechtliche Abreden sowie Kostenliquidationen zulasten unbeteiligter Dritter (insb. Kanton als Träger der unentgeltlichen Rechtspflege) sind…
  10. VGer BE 100 2019 33631.10.2017 · AbgewiesenIn einem Beschwerdeverfahren, das auf die Überprüfung des Kostenschlusses eines Rechtsverzögerungsentscheids beschränkt ist, kann das Verwaltungsgericht den Behörden keine Anweisungen zur beförderlichen Weiterführung des Baubewilligungsverfahrens erteilen. Ein vorinstanzlicher Kostenschluss ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn das…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.