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Art. 107 Abs. 2 KRG/GR

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Entscheide zu Art. 107 Abs. 2 KRG/GR

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  1. BGer 1C_527/202217.03.2023 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie den Mehrlängenzuschlag nach Art. 40 Abs. 1 BG Flims auf alle Gebäudeseiten und Grundstücksgrenzen ausgedehnt hat, obwohl dieser nur für die Gebäudeseite mit Mehrlänge gilt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.