Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO

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Entscheide zu Art. 107 Abs. 1 lit. b ZPO

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  1. VGer SG B 2015/7428.03.2017 · Teilweise gutgeheissenIm verwaltungsinternen Rekursverfahren gebietet das verfassungsrechtliche Replikrecht (Art. 29 Abs. 2 BV), der entschädigungspflichtigen Partei die Kostennote der Gegenpartei von Amtes wegen zur Kenntnis zu bringen; eine solche Gehörsverletzung kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Kostenfragen der freien Kognition des…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.