Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 106 Abs. 3 BauG

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Entscheide zu Art. 106 Abs. 3 BauG

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  1. VGer BE 100 2022 16813.05.2024 · AbgewiesenDer gesetzliche Eigentumsübergang einer Detailerschliessungsanlage an die Gemeinde nach Art. 109 Abs. 2 BauG (Kanton Bern) setzt keinen förmlichen Erschliessungsvertrag voraus; es genügt, dass die Gemeinde die Erstellung der Anlage durch Private in einem Baubewilligungsverfahren bewilligt und die ordnungsgemässe Erstellung festgestellt…
  2. VGer BE 100 2023 17730.05.2023 · RückweisungEine Strasse, die mehrere freistehende Häuser mit separaten Baubewilligungen und verschiedenen Bauherrschaften erschliesst, ist keine blosse Hauszufahrt, sondern eine Detailerschliessungsanlage, die nach Art. 78 Abs. 1 aBauG unentgeltlich an die Gemeinde übergeht. Die Frage, ob die Anlage die für diesen Übergang erforderliche…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.