Entscheide zu Art. 105 Abs. 1 und 2 LTF
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- BGer 1C_575/2019Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts: Der öffentliche Nutzen der erneuerbaren Energieerzeugung überwiegt die lokalen Beeinträchtigungen (Lärm, Landschaftsbild, Avifauna/Chiroptären) bei Einhaltung der planerischen und umweltrechtlichen Vorgaben.
- BGer 1C_269/2017Das Bundesgericht tritt auf das Rechtsmittel nicht ein, da die Beschwerdeführerin ihre Rügen zur Faktenfeststellung und zur Integration des Bauvorhabens nicht hinreichend substantiiert hat und keine Verletzung von Bundesrecht oder willkürliche Anwendung kantonalen Rechts dargelegt wurde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.