Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 104 Abs. 4 VRPG (BSG 155.21)

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Entscheide zu Art. 104 Abs. 4 VRPG (BSG 155.21)

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  1. VGer BE 100 2017 31625.04.2018 · AbgewiesenEine Burgergemeinde, die als Trägerin eines Strassenbauvorhabens handelt, hat im Beschwerdeverfahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Parteikostenersatz, da sie dabei öffentliche Aufgaben wahrnimmt und nicht wie eine Privatperson betroffen ist — unabhängig davon, ob die Strasse öffentlich oder privat ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.