Entscheide zu Art. 104 Abs. 1 VRPG
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- VGer BE 100 2026 278Nach bundesgerichtlicher Gutheissung der Beschwerde von C. und Rückweisung der Sache an die Einwohnergemeinde Biel regelt das Verwaltungsgericht die Kosten- und Entschädigungsfolgen neu; die Baugemeinschaft als obsiegende Partei im Ursprungsverfahren wird kosten- und entschädigungspflichtig.
- VGer BE 100 2026 265Nach bundesgerichtlicher Gutheissung und Rückweisung der Sache an die Gemeinde regelt das Verwaltungsgericht nur noch die Kosten- und Entschädigungsfolgen; wegen eines qualifizierten Verfahrensfehlers der Gemeinde (Bauentscheid durch eine nach kommunalem Recht unzuständige Behörde) werden weder der Gegenpartei noch der Gemeinde…
- VGer BE 100 2023 329Die Bewilligungsbehörde hat von Amtes wegen zu prüfen, ob die geplante Erstwohnungsnutzung von Neubauten in einer Zweitwohnungsgemeinde aufgrund der örtlichen Marktverhältnisse realistisch erscheint; fehlen hierfür die nötigen Grundlagen, ist die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung an die Fachbehörde zurückzuweisen.
- VGer BE 100 2023 201Ein Rückweisungsentscheid der BVD im Baubewilligungsverfahren ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder die Voraussetzungen von Art. 61 Abs. 3 Bst. b VRPG gegeben sind. Das vorläufige Bestehen eines formell rechtswidrigen Zustands im…
- VGer BE 100 2019 20Fehlt es von Anfang an am klaren Beschwerdewillen, kann dieser nicht aus dem passiven Verhalten der betroffenen Person im weiteren Verfahren hergeleitet werden; die Kostenpflicht als unterliegende Partei setzt eine eindeutige Beschwerdeführung voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.