Entscheide zu Art. 101 VRPG
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- VGer BE 100 2026 225Die Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Verpflichtungskredit ist auf den Streitgegenstand des Kreditbeschlusses beschränkt; Fragen zur Standortwahl der Haltestelle und zur Erschliessung über privaten Grund liegen ausserhalb dieses Streitgegenstands und durften von der Vorinstanz zu Recht nicht behandelt werden.
- VGer BE 100 2019 20Fehlt es von Anfang an am klaren Beschwerdewillen, kann dieser nicht aus dem passiven Verhalten der betroffenen Person im weiteren Verfahren hergeleitet werden; die Kostenpflicht als unterliegende Partei setzt eine eindeutige Beschwerdeführung voraus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.