Entscheide zu Art. 100 RLST
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_586/2024Die nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.
- BGer 1C_125/2023Bei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Kantons- und gemeinderechtliche Vorschriften zur Landschaftseinbindung müssen mit den Zielen des Bundesrechts (LTC) vereinbar sein.
- BGer 1C_129/2023Bei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Fehlende spezifische kommunale oder kantonale Normen zur Standortregelung schliessen die Bewilligung nicht aus.
- BGer 1C_27/2023Ein Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLST in das bestehende Landschafts- und Ortsbild harmonisch einfügen. Die kantonale Bewertung des ästhetischen Einfügens ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist. Der ISOS kann als wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der räumlichen und…
- BGer 1C_155/2018Ein Bauprojekt in der Bauzone muss sich gemäss Art. 104 Abs. 2 LST und Art. 100 RLst nicht nur in den Kontext einfügen, sondern auch eine qualitative Beziehung zu den Vorhandenschaften und den Merkmalen des Ortes herstellen. Eine rein negative Ästhetikklausel (Vermeidung von Beeinträchtigungen) genügt nicht; vielmehr ist eine positive…
- BGer 1C_258/2017Ein Plan de quartier muss bereits in der Planungsphase die architektonischen und landschaftlichen Merkmale des Ortskerns respektieren; die blosse Einhaltung der baulichen Parameter genügt nicht, wenn das Projekt die harmonische Einfügung in das Landschaftsbild nicht gewährleistet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.