Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 10 Abs. 8 BauR

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Entscheide zu Art. 10 Abs. 8 BauR

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  1. VGer SG B 2020/8606.11.2020 · AbgewiesenDie massgebende Fassade im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BauR ist der Bauteil, der eine Wärmedämmung im bautechnischen Sinn beinhaltet. Vorbauten wie Balkone zählen nicht zur Fassade, selbst wenn sie optisch oder materialmässig als Teil der Gebäudehülle wahrgenommen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.