Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 10 Abs. 6 Baureglement

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Entscheide zu Art. 10 Abs. 6 Baureglement

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  1. VGer SG B 2016/22405.12.2018 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch ist nach dem Dispositionsprinzip auf den beantragten Gegenstand zu beschränken; die Baubewilligungsbehörde darf nicht über eine Nutzung entscheiden, die nicht beantragt wurde. Ein ordentliches Baubewilligungsverfahren ist durchzuführen, wenn die Rechtslage nicht klar ist oder Nachbarn betroffen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.