Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 10 Abs. 2 BZO

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Entscheide zu Art. 10 Abs. 2 BZO

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0038/202520.03.2025 · RückweisungBei der Berechnung des Wohnanteils in einer Zentrumszone sind Dach- und Untergeschosse nicht in die anrechenbare Geschossfläche einzubeziehen; eine fehlerhaft berechnete Wohnanteilsauslastung, die Wohnflächen im Attikageschoss anrechenbar mitzählt, bedarf der Neubeurteilung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.