Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 10 Abs. 1 GSchG

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 10 Abs. 1 GSchG

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  1. VGer ZH VB.2025.0044809.07.2026 · Teilweise gutgeheissenDie kommunale Siedlungsentwässerungsverordnung bildet eine dem Legalitätsprinzip genügende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für Baustellenabwasser, das aktiv in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Ob der angewendete Mengenpreis von Fr. 2.80 pro m³ das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip…
  2. VGer AG WBE.2023.3814.12.2023 · AbgewiesenDer Anschluss einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation ist gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c GSchG zumutbar, wenn die vom Eigentümer tatsächlich zu tragenden Kosten (nach Abzug der gemeindlichen Kostenbeteiligung) den Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro Einwohnergleichwert nicht übersteigen.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.